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Fördermöglichkeiten zur Erleichterung der Arbeitaufnahme * Bewerbungskosten - max. 260,00 Euro innerhalb von 12 Monaten * Reisekosten für Vorstellung u.a. (Fahrtkosten, Tagegeld, Übernachtung) * Vermittlungsgutschein für Arbeitslosengeldempfänger = Rechtsanspruch, * ALG 2 - Empfänger je nach Situation = Kann-Bestimmung über die Arbeitsgemeinschaft * Bildungsgutschein * Ausrüstungsbeihilfe - max. 150,00 Euro * Übergangsbeihilfe als Darlehen - max. 1.000,00 Euro * Reisekostenbeihilfe zum Antritt einer Arbeitsstelle - max. 300,00 Euro * Fahrtkostenbeihilfe für tägliche Fahrt zur Arbeit ab 20 km für die ersten 6 Monate * Trennungskostenbeihilfe - maximal 260,00 Euro mtl. für die ersten 6 Monate * Umzugskostenbeihilfe - für einen Umzug innerhalb von 2 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit Alle Anträge für Fördermittel / Mobilitätsbeihilfen müssen vor Beginn der Inanspruchnahme gestellt werden. Auskunft über was, wann, wer und wieviel sollten Sie sich bei Ihrem Arbeitsberater einholen. Hinweis: Diese hier aufgeführten Förderungen gelten lt. Sozialgesetzbuch können jedoch von den örtlichen Arbeitsagenturen individuell geregelt und müssen nicht in voller Höhe gewährleistet werden.
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